Inhalt (7 Abschnitte)
- INTER für Grenzgänger: die drei Varianten im Überblick
- Variante 3: INTER-Vollversicherung zur Befreiung von der KVG
- Varianten 1 und 2: Zusatztarife für GKV- und KVG-Versicherte
- Die Grenzgänger-Tarife S 110U CH und Z 110U CH im Detail
- Familie: Wer mitversichert werden kann
- Wenn sich etwas ändert: Jobende, Umzug, Weg zurück
- Beiträge: was die öffentlichen Unterlagen sagen
- Das INTER-Formular „Schweizer Grenzgänger – Die 3 Varianten“ (Stand 04/2026) nennt drei Wege: freiwillige GKV plus INTER-Zusatztarife, Schweizer KVG plus Zusatztarife oder eine INTER-Vollversicherung, um sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen.
- Für die Befreiung stellt die INTER auf Wunsch eine Bestätigung zur Vorlage beim zuständigen kantonalen Amt aus; die Befreiung reichen Sie der INTER anschließend nach.
- Die eigentlichen Grenzgänger-Tarife S 110U CH (stationär) und Z 110U CH (Zahn) sind Zusatztarife für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweizer Grundversicherung versichert sind (Tarifbedingungen, Stand 01.01.2022).
- Z 110U CH erstattet laut Leistungsbeschreibung Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 %, Zahnersatz und Inlays zu 80 %; in den ersten vier Jahren ist der Rechnungsbetrag auf 1.300 € je Jahr begrenzt (kumuliert bis 5.200 €).
- Beiträge für die Grenzgänger-Lösungen veröffentlicht die INTER in diesen Unterlagen nicht; maßgeblich sind Angebot, Gesundheitsprüfung und Bedingungen.
Der INTER Grenzgängertarif im engeren Sinn sind die Zusatztarife S 110U CH (stationär) und Z 110U CH (Zahn) für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweizer Grundversicherung (KVG) versichert sind (Tarifbedingungen, Stand 01.01.2022). Wer sich stattdessen von der KVG befreien lassen will, kann laut INTER-Formular „Schweizer Grenzgänger – Die 3 Varianten“ (Stand 04/2026) eine INTER-Krankheitskostenvollversicherung beantragen und eine Bestätigung zur Vorlage beim Kanton anfordern. Stand: Oktober 2026; sachliche Darstellung, keine Wertung.
INTER für Grenzgänger: die drei Varianten im Überblick
Die INTER Krankenversicherung AG (Sitz Mannheim) ordnet Grenzgänger mit einem einseitigen Formular einer von drei Varianten zu. Der Antragsteller bestätigt darin, dass sein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, und kreuzt sein Modell an. Grundlage dieser Seite sind ausschließlich öffentlich abrufbare INTER-Unterlagen; verbindlich sind Angebot, Antrag und Versicherungsbedingungen.
1. Freiwillige GKV + Zusatz
Sie bleiben freiwillig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und ergänzen INTER-Zusatztarife (QualiMed Z). Das Grenzgänger-Spezialprodukt Z 110U CH ist hier nicht abschließbar.
2. Schweizer KVG + Zusatz
Sie sind in der Schweizer Grundversicherung und ergänzen QualiMed-Z-Tarife, das Spezialprodukt Z 110U CH oder eine Kombination aus Z 110U CH und einem stationären QualiMed-Z-Tarif.
3. INTER-Vollversicherung
Sie schließen eine Krankheitskostenvollversicherung ab, „um mich damit von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen“, und erhalten eine Bestätigung für das kantonale Amt.
Welche Variante zu Ihnen passt, hängt nicht vom Versicherer ab, sondern von Ihrer Lage: Familie, Alter, Gesundheit, Lohn und Pläne nach der Grenzgängerzeit. Den ehrlichen Systemvergleich finden Sie unter PKV oder KVG für Grenzgänger.
Variante 3: INTER-Vollversicherung zur Befreiung von der KVG
Im Formular erklären Sie, eine Krankheitskostenvollversicherung bei der INTER abschließen zu wollen, und bitten „um eine Bestätigung zur Vorlage beim zuständigen Kantonalen Amt in der Schweiz“. Zugleich erklären Sie, die Bestätigung über die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht nachzureichen. Einen eigenen Tarifnamen für diese Vollversicherung nennen die öffentlichen Unterlagen nicht.
Für die Befreiung zählt, was die Stelle Ihres Arbeitskantons verlangt. Nach Art. 2 Abs. 6 KVV müssen Sie nachweisen, im Wohnstaat, in anderen EU-Staaten und in der Schweiz für Krankheit gedeckt zu sein. Bei privater Versicherung bestätigt der Versicherer auf dem Meldeformular der Gemeinsamen Einrichtung KVG, dass die Versicherung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wohnstaat gleichwertig ist und die Kosten für Sachleistungen im Wohnstaat übernimmt. Das Formular rät außerdem zu prüfen, ob Behandlungen in der Schweiz nach Schweizer Tarifen erstattet werden und die freie Arztwahl nach Schweizer Recht gilt. Wie das Gesuch abläuft, erklärt der Ratgeber KVG-Befreiung für Grenzgänger.
Diese Punkte sollten Sie sich vor dem Antrag im INTER-Angebot schriftlich bestätigen lassen:
- Bestätigung auf dem richtigen Formular: Stellt die INTER die Gleichwertigkeitsbestätigung auf dem Formular Ihres Arbeitskantons aus – rechtzeitig vor Fristende?
- Schweiz-Deckung: Gilt der gewählte Vollversicherungstarif dauerhaft in der Schweiz, und nach welchem Maßstab werden Schweizer Arzt- und Spitalrechnungen erstattet?
- Freie Arztwahl in der Schweiz: Dürfen Sie dort Arzt und Spital frei wählen?
- Familie: Brauchen nicht berufstätige Angehörige einen eigenen Vertrag und eine eigene Bestätigung?
Die Gesundheitsprüfung braucht Zeit, und die Frist von drei Monaten läuft parallel. Ihr spätestes Datum zeigt der Frist-Rechner. Was ein PKV-Tarif für Grenzgänger allgemein können muss, steht im Ratgeber PKV-Grenzgängertarif.
Varianten 1 und 2: Zusatztarife für GKV- und KVG-Versicherte
In Variante 1 führen Sie die bisherige GKV-Mitgliedschaft freiwillig weiter und beantragen INTER-Zusatztarife. In Variante 2 sind Sie in der Schweizer Grundversicherung; als Nachweis reichen Sie die Versicherungsbestätigung der Schweizer Kasse oder eine Kopie des Formulars E 106 ein (heute Bescheinigung S1, siehe Formular S1 für Grenzgänger).
Zu den QualiMed-Z-Tarifen enthält das Formular einen deutlichen Hinweis, den Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen: Bei Schweizer Rechnungen könne sich durch nicht versicherte Nebenkosten – genannt werden Medikamente, Operationssaalbenutzung und Implantate – sowie durch berechnete Zimmerkosten „eine hohe Eigenbeteiligung ergeben“. Für die Kombination mit Z 110U CH ergänzt das Formular: Leistungen, die im Rahmen der kassenzahnärztlichen Behandlung in Deutschland erbracht werden können, sind in der Schweiz nicht versichert; vor Behandlungsbeginn sollte ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
Die Grenzgänger-Tarife S 110U CH und Z 110U CH im Detail
Die Tarifbedingungen „für die Krankheitskostenversicherung für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz“ beschreiben eine Zusatzversicherung für stationäre Wahlleistungen und zahnärztliche Leistungen. Im aktuellen Formular (04/2026) nennt die INTER für den stationären Bereich einen „stationären QualiMed Z Tarif“; ob S 110U CH noch neu abgeschlossen werden kann, geht aus den öffentlichen Unterlagen nicht hervor.
| Punkt | Regelung laut INTER-Unterlagen |
|---|---|
| Wer kann sich versichern? | Ständiger Wohnsitz in Deutschland und Grenzgänger in der Schweiz (oder Umzug als Aufenthalter in die Schweiz), sofern in der Schweizer Grundversicherung nach KVG oder bei einem Schweizer Versicherer privat grundversichert (Mindestleistungen wie in der KVG) |
| Z 110U CH – Leistungen | Zahnbehandlung, Prophylaxe/PZR und Kieferorthopädie 100 %; Inlays und Zahnersatz 80 %; besondere Methoden der Schmerzausschaltung: keine Leistung |
| Z 110U CH – Begrenzung | Rechnungsbetrag höchstens 1.300 € (12 Monate), 2.600 € (24), 3.900 € (36), 5.200 € (48 Monate), danach unbegrenzt; entfällt bei Unfällen nach Versicherungsbeginn |
| Z 110U CH – Heil- und Kostenplan | Pflicht bei Zahnersatz ab voraussichtlich 5.200 €; sonst Kürzung des übersteigenden Teils auf die Hälfte des tariflichen Satzes |
| S 110U CH – Voraussetzung | Die Schweizer Grundversicherung muss die volle Leistung auch bei Behandlung als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer erbringen; Restkosten allgemeiner Krankenhausleistungen und Kosten von Privatkliniken sind nicht erstattungsfähig |
| Wartezeiten | allgemein 3 Monate; 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie; Erlass mit Untersuchungsbericht binnen vier Wochen möglich |
| Geltungsbereich und Währung | Heilbehandlung in Europa, außerhalb Europas im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts; Fremdwährung zum Kurs des Tages, an dem die Belege eingehen |
| Vertragsdauer | mindestens zwei Versicherungsjahre, danach jährliche Verlängerung |
Maßstab für die erstattungsfähigen Zahnkosten sind laut AVB die deutschen Gebührenordnungen GOZ und GOÄ; die Leistungskurzbeschreibung nennt eine Erstattung über die Höchstsätze der GOZ hinaus. Wie Schweizer Zahnarztrechnungen im Einzelfall erstattet werden, klären Sie am besten vor der Behandlung mit einem Heil- und Kostenplan. Worauf es beim Vergleich von Zahntarifen für Grenzgänger allgemein ankommt, zeigt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger.
Familie: Wer mitversichert werden kann
In S 110U CH und Z 110U CH können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten und Kinder mitversichert werden, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder wirtschaftlich von ihm abhängig sind. Neugeborene sind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichert, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten bei der INTER versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird.
Für die Befreiung von der KVG gilt: Nicht berufstätige Angehörige mit Wohnsitz in Deutschland werden nur mit befreit, wenn auch für sie ein Versicherungsnachweis vorliegt. In einer privaten Vollversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag; für Familien mit einem Einkommen sind die KVG oder die freiwillige GKV beim Beitrag meist günstiger. Mehr dazu im Ratgeber Grenzgänger mit Familie.
Wenn sich etwas ändert: Jobende, Umzug, Weg zurück
- Ende der Grenzgängertätigkeit: S 110U CH und Z 110U CH enden mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen – auch für mitversicherte Angehörige. Melden müssen Sie das innerhalb eines Monats.
- Fortsetzung: Binnen zwei Monaten können Sie die Fortsetzung in gleichartigen INTER-Tarifen beantragen, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, sofern Sie dafür versicherungsfähig sind.
- Umzug in die Schweiz: Der Wechsel des Wohnsitzes in die Schweiz beendet S 110U CH und Z 110U CH laut Tarifbedingungen nicht.
- Vollversicherung: Die Befreiung von der KVG ist grundsätzlich unwiderruflich für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit. Die PKV läuft danach weiter. Wer später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, findet die Regeln unter zuletzt privat versichert – was beim Weg zurück gilt.
Beiträge: was die öffentlichen Unterlagen sagen
Beiträge für die Grenzgänger-Lösungen veröffentlicht die INTER in den hier ausgewerteten Unterlagen nicht. Für die Vollversicherung gilt wie in jeder PKV: Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach dem Lohn. Als allgemeine Orientierung, nicht als INTER-Wert: Rundum-Tarife kosteten für 35-Jährige laut Finanztest 3/2025 649 € bis 1.137 € im Monat. Einen Arbeitgeberzuschuss aus der Schweiz gibt es nicht. Zum Vergleich kostet die KVG 2027 für Erwachsene mit Wohnsitz Deutschland ab 243,70 CHF im Monat (BAG). Ihre Rechnung mit allen drei Wegen macht der Optionsrechner.
Weitere deutsche Versicherer mit öffentlich dokumentierter Grenzgänger-Lösung beschreibt der Steckbrief Allianz für Grenzgänger. Ob die KVG, die freiwillige GKV oder eine PKV zu Ihnen passt, zeigt der kostenlose Grenzgänger-Check – mit Fristdatum und ehrlicher Tendenz. Diese Seite beschreibt öffentliche Unterlagen und ist keine Empfehlung für oder gegen die INTER; über Ihr Befreiungsgesuch entscheidet die Stelle Ihres Arbeitskantons.
Häufige Fragen
Hat die INTER einen Grenzgängertarif?
Ja, für KVG-versicherte Grenzgänger: Die Tarifbedingungen „für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz“ (Stand 01.01.2022) regeln die Zusatztarife S 110U CH (stationär) und Z 110U CH (Zahn). Für die Befreiung von der KVG nennt das INTER-Formular (04/2026) eine Krankheitskostenvollversicherung, ohne in den öffentlichen Unterlagen einen eigenen Tarifnamen anzugeben.
Kann ich mich mit einer INTER-Vollversicherung von der Schweizer Krankenversicherung befreien lassen?
Das Formular sieht genau diesen Weg vor: Sie beantragen eine Krankheitskostenvollversicherung und bitten um eine Bestätigung zur Vorlage beim zuständigen kantonalen Amt. Über die Befreiung entscheidet aber allein die Stelle Ihres Arbeitskantons; das Gesuch müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn stellen. Eine Annahme durch die INTER setzt die übliche Gesundheitsprüfung voraus.
Was leistet der INTER-Tarif Z 110U CH?
Laut Leistungskurzbeschreibung 100 % für Zahnbehandlung, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung sowie Kieferorthopädie, 80 % für Inlays und Zahnersatz. In den ersten 48 Monaten ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag gestaffelt begrenzt (1.300, 2.600, 3.900, 5.200 €), außer bei Unfällen. Für Schweizer Zahnarztrechnungen weist die INTER auf mögliche höhere Eigenbeteiligungen hin.
Kann ich Z 110U CH als freiwillig gesetzlich Versicherter abschließen?
Nein. Laut Formular ist das Spezialprodukt Z 110U CH nicht abschließbar, wenn Sie Ihre GKV-Mitgliedschaft freiwillig weiterführen; dann kommen die QualiMed-Z-Zusatztarife infrage. Versicherungsfähig in Z 110U CH sind laut Tarifbedingungen Grenzgänger, die in der Schweizer Grundversicherung oder in einer privaten Schweizer Grundversicherung mit Mindestleistungen wie in der KVG versichert sind.
Was passiert mit den INTER-Grenzgängertarifen, wenn ich nicht mehr in der Schweiz arbeite?
S 110U CH und Z 110U CH enden mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen – auch für mitversicherte Angehörige. Sie müssen das innerhalb eines Monats melden. Innerhalb von zwei Monaten können Sie die Fortsetzung in gleichartigen Tarifen der INTER beantragen, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung.
Quellen
- INTER Krankenversicherung AG: Formular „Schweizer Grenzgänger – Die 3 Varianten“ – Kennung 2604 (04/2026), abgerufen 10.10.2026
- INTER Krankenversicherung AG: AVB Teil I Rahmenbedingungen 2012 und Teil II Tarifbedingungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz – Stand 01.01.2022
- INTER Krankenversicherung AG: AVB Teil III Tarif Z 110U CH – Stand 01.09.2016
- INTER Krankenversicherung AG: Leistungskurzbeschreibung Tarif Z 110U CH – abgerufen 10.10.2026
- Gemeinsame Einrichtung KVG: Meldeformular und Informationsblatt Grenzgänger (DE/IT/AT)
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 2 Abs. 6 – Stand 01.07.2026
- BAG: Krankenversicherung – Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz – Stand 29.09.2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Angaben zum Optionsrecht und zum Befreiungsverfahren sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle des Arbeitskantons bzw. Ihre Krankenkasse. CHF-Beträge sind mit der genannten Wechselkurs-Annahme umgerechnet. Herausgeber: Grenzgänger-PKV.de. Grenzgänger-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.