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Allianz Grenzgänger-Krankenversicherung: Wohnland-Lösung über die CSS und Zahnschutz für KVG-Versicherte

Die Allianz Private Krankenversicherung taucht bei Grenzgängern an zwei Stellen auf: als Produktgeber einer Versicherungslösung im Wohnland, die der Schweizer Krankenversicherer CSS vermittelt, und mit einer Sondervereinbarung zum Zahnschutz für KVG-versicherte Grenzgänger. Hier steht sachlich, was öffentlich belegt ist – und was Sie vor einem Antrag klären sollten.

Redaktion Grenzgänger-PKV.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Allianz Grenzgänger-Krankenversicherung: zwei belegte Bausteine
  2. Die Wohnland-Lösung: CSS vermittelt, Allianz ist Produktgeber
  3. Befreiung von der KVG: belegt – und was offen bleibt
  4. Zahnschutz für KVG-versicherte Grenzgänger: die Sondervereinbarung
  5. Familie, Umzug und Weg zurück
  6. Beiträge und Einordnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Die CSS bietet Grenzgängern „zusammen mit der Allianz Versicherung“ die Möglichkeit, sich im Wohnland zu versichern; Produktgeber ist laut CSS-Produktblatt (Form. 589d-04.22) die Allianz Private Krankenversicherung AG.
  • Als Vorteile nennt das Produktblatt unter anderem Tarifvarianten, Versicherungsschutz in Deutschland und der Schweiz und die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz; Tarifnamen und Beiträge stehen darin nicht.
  • Nehmen Sie innerhalb von drei Jahren Wohnsitz in der Schweiz, sagt die CSS laut Produktblatt eine gleichwertige Versicherungsdeckung ohne Gesundheitsprüfung zu.
  • Für KVG-versicherte Grenzgänger öffnete die Allianz mit einer Sondervereinbarung (Stand 6.22) ihre Zahntarife MeinZahnschutz; Voraussetzung ist ein Anspruch auf Zahnleistungen über eine deutsche Krankenkasse, etwa als aushelfende Kasse mit E 106 bzw. S1.
  • Die Befreiung von der KVG beantragen Sie selbst beim Arbeitskanton, innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn.

Eine eigene Allianz Grenzgänger-Krankenversicherung mit veröffentlichtem Tarifnamen gibt es nicht; öffentlich belegt sind zwei Bausteine. Erstens eine Versicherungslösung im Wohnland, die der Schweizer Versicherer CSS „zusammen mit der Allianz Versicherung“ anbietet und deren Produktgeber laut CSS-Produktblatt (Form. 589d-04.22) die Allianz Private Krankenversicherung AG ist. Zweitens eine Allianz-Sondervereinbarung (Stand 6.22), die KVG-versicherten Grenzgängern die Zahntarife MeinZahnschutz öffnet. Stand: Oktober 2026; sachliche Darstellung, keine Wertung.

Allianz Grenzgänger-Krankenversicherung: zwei belegte Bausteine

Eine eigene Grenzgänger-Produktseite der Allianz haben wir bei unserer Recherche (10.10.2026) nicht gefunden. Die Unterlagen, auf die sich diese Seite stützt, stammen von der CSS und aus einem Allianz-Antragsformular. Verbindlich sind immer Angebot, Antrag und Versicherungsbedingungen.

Versicherung im Wohnland

Private Krankenversicherung in Deutschland mit Schutz in Deutschland und der Schweiz, vermittelt über die CSS; Produktgeber laut CSS-Produktblatt: Allianz Private Krankenversicherung AG. Ziel: Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht.

Zahnschutz für KVG-Versicherte

Sondervereinbarung für Grenzgänger zu den Tarifen MeinZahnschutz (ZS75, ZS90, ZS100, jeweils auch als AR-Variante) für Grenzgänger, die in der Schweizer Grundversicherung bleiben.

Ob Sie überhaupt eine private Vollversicherung brauchen oder die Schweizer Grundversicherung bzw. die freiwillige GKV besser passt, ist die erste Frage. Den ehrlichen Vergleich finden Sie unter PKV oder KVG für Grenzgänger.

Die Wohnland-Lösung: CSS vermittelt, Allianz ist Produktgeber

Auf ihrer Grenzgänger-Seite schreibt die CSS: „Zusammen mit der Allianz Versicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in Ihrem Wohnland zu versichern.“ Produktblätter gibt es für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich und Frankreich. Das Produktblatt für Deutschland (Form. 589d-04.22) nennt diese Vorteile:

  • Tarifvarianten „für jedes Bedürfnis“, gezielt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
  • Versicherungsschutz in Deutschland und der Schweiz
  • Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz
  • persönliche Beratung durch Spezialisten
  • Übertritt ohne Gesundheitsprüfung bei definitivem Wohnsitz in der Schweiz

Den Ablauf beschreibt die CSS in drei Schritten:

Formular laden

Sie laden das Adress-Vermittlungsformular für Ihr Wohnland herunter. Für Deutschland heißt es „Adress-Vermittlungsformular für Interessenten einer Grenzgänger Versicherungslösung der Allianz“ (Form. 889d-04.22).

Angaben machen

Abgefragt werden Personalien, Beruf, Arbeitgeber und Arbeitsbeginn sowie Ehe- oder Lebenspartner (mit Arbeitgeber) und Kinder. Gesundheitsangaben enthält das Formular nicht.

Beratung durch die Allianz

Sie senden das Formular an die CSS; laut CSS-Website meldet sich danach die Allianz für eine persönliche Beratung.

Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass Ihre Daten an das Ärzte Service Center Allianz Freiburg gehen. Zugleich ermächtigen Sie das Ärzte Service Center und die Allianz Private Krankenversicherung AG, der CSS Daten aus der Vermittlung mitzuteilen – das Formular nennt als Beispiele Vertragsabwicklung und Deckungsumfang. Wer das nicht möchte, sollte das vorher klären. Wie die CSS selbst als Schweizer Grundversicherer auftritt, beschreibt der Steckbrief CSS für Grenzgänger.

Befreiung von der KVG: belegt – und was offen bleibt

Für die Befreiung zählt nicht das Produktblatt, sondern das Gesuch bei der zuständigen Stelle Ihres Arbeitskantons. Nach Art. 2 Abs. 6 KVV müssen Sie nachweisen, im Wohnstaat, in anderen EU-Staaten und in der Schweiz für Krankheit gedeckt zu sein. Bei privater Versicherung bestätigt der Versicherer auf dem Meldeformular der Gemeinsamen Einrichtung KVG die Gleichwertigkeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung und die Übernahme von Sachleistungen im Wohnstaat. Das Formular empfiehlt zudem, Erstattung nach Schweizer Tarifen und freie Arztwahl nach Schweizer Recht zu prüfen.

Was die öffentlichen Unterlagen zur Wohnland-Lösung von CSS und Allianz sagen und was nicht. Quellen: CSS-Website (abgerufen 10.10.2026), CSS-Produktblatt 589d-04.22, Adress-Vermittlungsformular 889d-04.22, Meldeformular der Gemeinsamen Einrichtung KVG. Stand 10.10.2026.
PrüfpunktIn den öffentlichen UnterlagenVor dem Antrag klären
Befreiung von der KVGals Vorteil genanntBestätigung auf dem Formular Ihres Arbeitskantons, rechtzeitig vor Fristende
Schutz in der Schweiz„Versicherungsschutz in Deutschland und der Schweiz“Erstattung nach Schweizer Tarifen, freie Arzt- und Spitalwahl
Tarife„Tarifvarianten“ ohne Namenkonkrete Tarifnamen, Leistungen, Selbstbehalt
Beitragkeine AngabenAngebot nach Gesundheitsprüfung, Pflegepflichtversicherung
FamilieFormular fragt Partner und Kinder abeigene Verträge und Nachweise für nicht berufstätige Angehörige

Die Frist beträgt drei Monate ab Arbeitsbeginn bzw. ab Gültigkeit Ihrer Grenzgängerbewilligung; die Gesundheitsprüfung läuft parallel. Ihr spätestes Datum zeigt der Frist-Rechner, den Ablauf des Gesuchs der Ratgeber KVG-Befreiung für Grenzgänger.

Zahnschutz für KVG-versicherte Grenzgänger: die Sondervereinbarung

Die Allianz-Sondervereinbarung für Grenzgänger (Formular G1-73-122Z0, Stand 6.22) ist eine Anlage zum Antrag. Sie weitet „abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ die Versicherungsfähigkeit für Grenzgänger in der Tarifwelt MeinZahnschutz aus. Die Kernregeln:

  • Versicherungsfähig sind Grenzgänger, solange für sie ein Anspruch auf Zahnleistungen aus einer Krankenkasse im Sinne des SGB V in Deutschland besteht.
  • Auch mit Schweizer Grundversicherung: Eine tatsächliche Mitgliedschaft in einer deutschen Kasse ist nicht zwingend; der Anspruch entsteht auch über die aushelfende Kasse mit dem Formular E 106 (heute S1) – etwa bei KVG-Versicherung und Wohnsitz in Deutschland. Nicht ausreichend ist eine Schweizer Privatversicherung oder eine internationale Krankenversicherung.
  • Vorrang anderer Leistungen: Leistungen aus anderem Versicherungsschutz sind zuerst voll in Anspruch zu nehmen und auf Anfrage nachzuweisen, auch Ablehnungen.
  • Ende: Fällt der Anspruch weg oder ziehen Sie in die Schweiz, endet der Tarif zum Ende des Monats.

Die Vereinbarung ist auf dem Stand 6.22; ob sie unverändert gilt, sollten Sie im Angebot bestätigen lassen. Wie die Registrierung mit S1 funktioniert, erklärt der Ratgeber Formular S1 für Grenzgänger; Kriterien für den Vergleich von Zahntarifen stehen im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger.

Familie, Umzug und Weg zurück

Familie: In der privaten Vollversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Neugeborene können nach § 198 VVG ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichert werden, wenn ein Elternteil versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird. Für Familien mit einem Einkommen sind KVG oder freiwillige GKV beim Beitrag meist günstiger – siehe Grenzgänger mit Familie.

Umzug in die Schweiz: Nehmen Sie innerhalb von drei Jahren Wohnsitz in der Schweiz, sagen die CSS Kranken-Versicherung AG und die CSS Versicherung AG laut Produktblatt eine gleichwertige Versicherungsdeckung ohne Gesundheitsprüfung zu.

Weg zurück: Die Befreiung von der KVG ist grundsätzlich unwiderruflich für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit. Wer befreit ist, kann sich grundsätzlich nicht mehr in der Schweiz versichern – auch nicht nach Heirat oder Geburt; eine neue Wahl entsteht erst, wenn Sie nach einer Unterbrechung (etwa Arbeitslosigkeit in Deutschland) wieder in der Schweiz arbeiten. Endet die Grenzgängerzeit, läuft eine PKV weiter. Was für einen späteren Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gilt, steht unter zuletzt privat versichert – was beim Weg zurück gilt.

Beiträge und Einordnung

Beiträge für die Grenzgänger-Lösung veröffentlichen weder die CSS noch die Allianz in den hier ausgewerteten Unterlagen. Wie in jeder PKV hängen sie von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab, nicht vom Lohn; einen Arbeitgeberzuschuss aus der Schweiz gibt es nicht. Als allgemeine Orientierung, kein Allianz-Wert: Rundum-Tarife kosteten für 35-Jährige laut Finanztest 3/2025 649 € bis 1.137 € im Monat. Die KVG kostet 2027 für Erwachsene mit Wohnsitz Deutschland ab 243,70 CHF im Monat (BAG). Rechnen Sie Ihre Lage im Optionsrechner durch; eine weitere dokumentierte Lösung beschreibt der Steckbrief INTER für Grenzgänger.

Diese Seite beschreibt öffentliche Unterlagen und ist keine Empfehlung für oder gegen die Allianz oder die CSS. Ob KVG, freiwillige GKV oder PKV zu Ihnen passt und bis wann Sie entscheiden müssen, zeigt der kostenlose Grenzgänger-Check.

Häufige Fragen

Bietet die Allianz eine Krankenversicherung für Grenzgänger an?

Öffentlich belegt ist eine Versicherungslösung im Wohnland, die die CSS gemeinsam mit der Allianz anbietet; Produktgeber ist laut CSS-Produktblatt (Form. 589d-04.22) die Allianz Private Krankenversicherung AG. Dazu kommt eine Allianz-Sondervereinbarung, die Grenzgängern in der Schweizer Grundversicherung die Zahntarife MeinZahnschutz öffnet (Stand 6.22). Tarifnamen und Beiträge der Vollversicherung stehen nicht in den öffentlichen Unterlagen.

Kann ich mich mit der Allianz von der Schweizer Krankenversicherung befreien lassen?

Das CSS-Produktblatt nennt die „Befreiung von Versicherungspflicht in der Schweiz“ als Vorteil der Lösung. Befreien kann Sie aber nur die zuständige Stelle Ihres Arbeitskantons, auf Ihr Gesuch innerhalb von drei Monaten. Der Versicherer muss dafür die Gleichwertigkeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung und die Übernahme von Sachleistungen in Deutschland bestätigen – lassen Sie sich das vor dem Antrag zusagen.

Wie läuft die Grenzgänger-Lösung von CSS und Allianz ab?

Laut CSS-Website laden Sie das Adress-Vermittlungsformular für Ihr Wohnland herunter, füllen es aus und senden es an die CSS; danach meldet sich die Allianz für eine persönliche Beratung. Das Formular für Deutschland (889d-04.22) nennt als Empfänger der Daten das Ärzte Service Center Allianz Freiburg.

Gibt es bei der Allianz eine Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger?

Ja, laut Sondervereinbarung für Grenzgänger (Stand 6.22) sind Grenzgänger in der Tarifwelt MeinZahnschutz versicherungsfähig, solange sie Anspruch auf Zahnleistungen einer deutschen Krankenkasse haben. Das gilt auch über die aushelfende Kasse mit E 106 bzw. S1, also bei Schweizer Grundversicherung und Wohnsitz in Deutschland – nicht aber bei einer Schweizer Privat- oder einer internationalen Krankenversicherung.

Was passiert, wenn ich in die Schweiz ziehe?

Die Zahn-Sondervereinbarung endet bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz zum Ende des Monats. Für die Wohnland-Lösung sagt die CSS laut Produktblatt zu, Ihnen bei Wohnsitznahme in der Schweiz innerhalb von drei Jahren eine gleichwertige Versicherungsdeckung ohne Gesundheitsprüfung zu geben.

Quellen

  1. CSS: Versicherung für Grenzgänger – abgerufen 10.10.2026
  2. CSS: Produktblatt „Krankenversicherung für Grenzgänger aus Deutschland“ – Form. 589d-04.22
  3. CSS: Adress-Vermittlungsformular für Interessenten einer Grenzgänger Versicherungslösung der Allianz – Deutschland – Form. 889d-04.22
  4. Allianz Private Krankenversicherung: Sondervereinbarung für Grenzgänger (G1-73-122Z0) – Stand 6.22; Inhalt geprüft über Archivkopie vom 17.06.2023
  5. Gemeinsame Einrichtung KVG: Meldeformular und Informationsblatt Grenzgänger (DE/IT/AT)
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 2 Abs. 6 – Stand 01.07.2026
  7. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
  8. § 198 VVG (Kindernachversicherung)
Redaktion Grenzgänger-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Angaben zum Optionsrecht und zum Befreiungsverfahren sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle des Arbeitskantons bzw. Ihre Krankenkasse. CHF-Beträge sind mit der genannten Wechselkurs-Annahme umgerechnet. Herausgeber: Grenzgänger-PKV.de. Grenzgänger-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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