Ratgeber

Selbstständige Grenzgänger: Krankenversicherung und Optionsrecht

Sie wohnen in Deutschland und sind in der Schweiz selbstständig tätig? Dann gilt für Sie im Grundsatz dasselbe Wahlrecht wie für angestellte Grenzgänger – mit einigen Unterschieden bei Unfall, Beitrag und Einkommensschutz. Hier steht, was Sie wissen müssen.

Redaktion Grenzgänger-PKV.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Gilt das Optionsrecht auch für Selbstständige?
  2. Frist und Unterlagen für selbstständige Grenzgänger
  3. KVG für Selbstständige: Prämie mit Unfalldeckung
  4. Freiwillige GKV für Selbstständige: Mindest- und Höchstbeitrag
  5. Beispielrechnung: Beraterin mit 4.000 € Gewinn im Monat
  6. PKV für selbstständige Grenzgänger
  7. Krankentagegeld: die größte Lücke für Selbstständige
  8. Sonderfall: Sie sind auch in Deutschland tätig
  9. Was passt zu welchem Selbstständigen?
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Optionsrecht zwischen Schweizer KVG und deutscher Krankenversicherung gilt auch für selbstständig erwerbstätige Grenzgänger (Gemeinsame Einrichtung KVG); auch die Frist von drei Monaten ist dieselbe.
  • Weil Selbstständige in der Regel nicht über die obligatorische Schweizer Unfallversicherung gedeckt sind, zahlen sie in der KVG die Prämie mit Unfall: 2027 ab 262,00 CHF im Monat für Erwachsene mit Wohnsitz Deutschland (BAG).
  • In der freiwilligen GKV zahlen Selbstständige nach ihrem Arbeitseinkommen, mindestens aber auf ein Drittel der Bezugsgröße – 2027 rund 1.376,67 € (Entwurf), das ergibt kinderlos ohne Krankengeld rund 294,61 € (eigene Berechnung).
  • Krankengeld gibt es in der GKV für Selbstständige nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V); ohne Arbeitgeber fehlt auch jede Lohnfortzahlung – das Krankentagegeld gehört deshalb in jede Planung.
  • Wer zusätzlich in Deutschland tätig ist, kann nach Art. 13 VO 883/2004 dem deutschen Recht unterliegen – die Zuständigkeit sollte vor dem Gesuch geklärt sein.

Für selbstständige Grenzgänger gilt bei der Krankenversicherung dasselbe Optionsrecht wie für Angestellte: Mit Wohnsitz in Deutschland können Sie sich innerhalb von drei Monaten von der Schweizer KVG befreien lassen (Gemeinsame Einrichtung KVG). Bleiben Sie in der KVG, zahlen Sie meist die Prämie mit Unfalldeckung – 2027 ab 262,00 CHF im Monat (BAG); in der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag nach Ihrem Arbeitseinkommen. Weil Lohnfortzahlung fehlt, gehört ein Krankentagegeld in jede Rechnung. Stand: Oktober 2026.

Gilt das Optionsrecht auch für Selbstständige?

Ja. Grenzgänger im Sinne des europäischen Koordinierungsrechts ist, wer in einem Staat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt und in einem anderen Staat wohnt, in den er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt (Art. 1 VO 883/2004). Die Gemeinsame Einrichtung KVG stellt ausdrücklich klar, dass das Optionsrecht auch für selbstständig erwerbstätige Grenzgänger gilt. Auch die Grenzgängerbewilligung G steht EU/EFTA-Staatsangehörigen bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit offen (Staatssekretariat für Migration, SEM).

Damit haben Sie dieselben drei Wege wie Angestellte: Schweizer Grundversicherung (KVG), freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder private Krankenversicherung. Die Unterschiede liegen im Detail – bei der Unfalldeckung, bei der Beitragsbemessung und beim Schutz Ihres Einkommens. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Grenzgänger-Optionsrecht.

Frist und Unterlagen für selbstständige Grenzgänger

Die Frist beträgt auch für Selbstständige drei Monate – ab Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz bzw. der Gültigkeit Ihrer Grenzgängerbewilligung. Nehmen Sie im Zweifel das frühere Datum; Ihr letztes Datum berechnet der Frist-Rechner. Zuständig ist die Stelle des Kantons, in dem Sie tätig sind.

  • Meldeformular der zuständigen Stelle, vollständig und unterschrieben.
  • Versicherungsnachweis für Deutschland und die Schweiz – bei PKV mit Gleichwertigkeitsbestätigung des Versicherers auf dem Formular.
  • Nachweis der Tätigkeit: Grenzgängerbewilligung; für den KVG-Abschluss nennt Helsana bei Selbstständigkeit zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein und die AHV-Registrierung.

Wie das Gesuch Schritt für Schritt abläuft und welche Stelle in welchem Kanton zuständig ist, steht im Ratgeber KVG-Befreiung für Grenzgänger.

KVG für Selbstständige: Prämie mit Unfalldeckung

Angestellte Grenzgänger, die mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind über die obligatorische Schweizer Unfallversicherung gedeckt und zahlen in der KVG die Prämie ohne Unfall (Art. 13 UVV). Die Unfalldeckung der KVG kann aber nur ruhen, wenn Sie über die obligatorische Unfallversicherung versichert sind (Art. 8 KVG). Als Selbstständiger sind Sie das in der Regel nicht – Sie zahlen deshalb die Prämie mit Unfall.

KVG-Prämien 2027 für Erwachsene ab 26 mit Wohnsitz Deutschland, CHF pro Monat (Euro bei 1 CHF = 1,07 €). Quelle: BAG-Prämienübersicht EU/EFTA/UK 2027, Release 05.10.2026; Median eigene Auswertung. Stand 10.10.2026.
Kennwertohne Unfall (Angestellte)mit Unfall (Selbstständige)
günstigster Versicherer243,70 (≈ 260,76 €)262,00 (≈ 280,34 €)
Median500,10 (≈ 535,11 €)526,90 (≈ 563,78 €)
teuerster Versicherer1.165,70 (≈ 1.247,30 €)1.224,00 (≈ 1.309,68 €)

Die Prämie hängt nicht von Ihrem Gewinn ab – für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ein Vorteil. Dazu kommt bei Behandlungen in der Schweiz die Kostenbeteiligung (Franchise 300 CHF, Selbstbehalt bis 700 CHF). Alle Versicherer finden Sie in der Tabelle KVG-Prämien 2027.

Freiwillige GKV für Selbstständige: Mindest- und Höchstbeitrag

Haben Sie Zugang zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung – meist, weil Sie zuletzt gesetzlich versichert waren –, zahlen Sie den Beitrag allein. Bemessen wird er nach Ihrem Arbeitseinkommen, vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids (§ 240 Abs. 4a SGB V), mindestens aber nach dem neunzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße pro Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V) – das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße im Monat.

Freiwillige GKV für hauptberuflich Selbstständige, eigene Berechnung (Stand 10.10.2026): Bezugsgröße 2027 4.130 € und BBG 6.375 € laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend); ermäßigter Satz 14,0 % (ohne Krankengeld) + Zusatzbeitrag 2,9 % (Annahme) + Pflege 4,5 % kinderlos bzw. 3,6 % mit Kind.
2027Bemessungkinderlosmit Kind
Mindestbeitrag1.376,67 €≈ 294,61 €≈ 282,22 €
Höchstbeitrag6.375,00 €1.364,25 €1.306,88 €

Mit Wahlerklärung für Krankengeld gilt der allgemeine Satz von 14,6 % – der Höchstbeitrag steigt dann auf 1.402,50 € kinderlos (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Wie Ihre Kasse Schweizer Gewinne bewertet und umrechnet, legt sie fest – fragen Sie vorab nach. Den Grundsatzvergleich finden Sie im Ratgeber GKV oder KVG für Grenzgänger.

Beispielrechnung: Beraterin mit 4.000 € Gewinn im Monat

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnungen: Eine selbstständige Beraterin, 38 Jahre, kinderlos, wohnt in Konstanz und arbeitet für Kunden im Thurgau. Ihr Gewinn liegt umgerechnet bei 4.000 € im Monat.

Eigene Beispielrechnung 2027 (Stand 10.10.2026): KVG Erwachsene mit Unfall laut BAG 2027, 1 CHF = 1,07 €; GKV 14,0 % bzw. 14,6 % + 2,9 % (Annahme) + 4,5 % Pflege auf 4.000 €; PKV-Spanne Finanztest 3/2025 für Eintrittsalter 35, ohne Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung. Orientierung, kein Angebot.
Wegpro Monat
KVG mit Unfall, günstigster Versicherer / Median≈ 280,34 € / ≈ 563,78 €
Freiwillige GKV ohne Krankengeld (21,4 %)856,00 €
Freiwillige GKV mit Krankengeld-Wahlerklärung (22,0 %)880,00 €
PKV-Rundum-Tarif (Orientierung)649–1.137 €

Die KVG ist auch hier beim Beitrag vorne. Bei der freiwilligen GKV kommt hinzu, dass der Beitrag mit dem Gewinn steigt und nach dem Steuerbescheid endgültig festgesetzt wird – in guten Jahren kann eine Nachzahlung fällig werden. Die PKV ist planbar, wird aber mit dem Alter und mit Leistungen wie Krankentagegeld teurer. Entscheidend sind am Ende Ihr Einkommensschutz, Ihre Familie und Ihre Pläne.

PKV für selbstständige Grenzgänger

Eine private Krankenversicherung kann für Selbstständige interessant sein, weil ihr Beitrag nicht vom Einkommen abhängt und sich Leistungen wie Krankentagegeld gezielt einbauen lassen. Rundum-Tarife kosteten für 35-jährige Angestellte und Selbstständige laut Stiftung Warentest 649 € bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025), dazu kommt die Pflegepflichtversicherung. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Selbstständige ohnehin nicht. Für die Befreiung von der KVG gelten dieselben Anforderungen wie bei Angestellten: Gleichwertigkeitsbestätigung, Sachleistungen in Deutschland, Deckung in der Schweiz – Details im Ratgeber PKV-Grenzgängertarif. Bei Vorerkrankungen klärt eine anonyme Risikovoranfrage vorab die Chancen; mehr dazu bei PKV-trotz-Vorerkrankung.de.

Krankentagegeld: die größte Lücke für Selbstständige

Angestellte Grenzgänger erhalten bei Krankheit zunächst Lohn vom Arbeitgeber (Art. 324a OR), oft ergänzt durch eine Krankentaggeldversicherung. Selbstständige haben keinen Arbeitgeber. Die KVG zahlt kein Krankentaggeld, die freiwillige GKV nur mit Wahlerklärung. Fällt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit weg, laufen Fixkosten, Miete und Versicherungsbeiträge weiter.

In der KVG

Einkommensschutz separat organisieren, etwa über eine Krankentaggeldversicherung – Bedingungen und Wartefristen prüfen.

In der freiwilligen GKV

Wahlerklärung für Krankengeld prüfen; sie erhöht den Beitragssatz von 14,0 auf 14,6 %.

In der PKV

Krankentagegeld als Baustein vereinbaren, mit passender Karenzzeit und Höhe.

Wie die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit für Grenzgänger funktioniert, erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Grenzgänger.

Sonderfall: Sie sind auch in Deutschland tätig

Viele Selbstständige arbeiten nicht nur in der Schweiz. Üben Sie gewöhnlich in mehreren Staaten eine Tätigkeit aus – etwa Aufträge in Basel und in Freiburg –, bestimmt Art. 13 VO 883/2004, welches Recht gilt. Wird ein wesentlicher Teil der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt, gelten in der Regel die deutschen Vorschriften. Dann stellt sich die Frage nach dem Optionsrecht womöglich gar nicht, weil Sie ohnehin in Deutschland versichert sind.

Die Zuständigkeit wird über eine A1-Bescheinigung festgestellt; wo Sie diese bei Tätigkeit in mehreren Staaten beantragen, erklärt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbands. Klären Sie das, bevor Sie ein Befreiungsgesuch stellen oder sich in der KVG anmelden.

Was passt zu welchem Selbstständigen?

KVG kann passen, wenn …

  • Ihr Einkommen schwankt und Sie einen festen, niedrigen Beitrag wollen
  • Sie zuletzt privat versichert waren und keinen GKV-Zugang haben
  • Sie den Einkommensschutz separat regeln

GKV oder PKV kann passen, wenn …

  • Familie beitragsfrei mitversichert werden soll (GKV)
  • Sie Pflegeversicherung in Deutschland und Planbarkeit wollen
  • Sie jung und gesund sind und Krankentagegeld integrieren möchten (PKV)

Welche Richtung zu Ihrem Geschäftsmodell passt, zeigt der kostenlose Grenzgänger-Check mit Ihrem Fristdatum. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über die Befreiung entscheidet die zuständige kantonale Stelle, über die Zuständigkeit bei Tätigkeit in mehreren Staaten der zuständige Träger.

Häufige Fragen

Haben selbstständige Grenzgänger ein Optionsrecht?

Ja. Laut Gemeinsamer Einrichtung KVG gilt das Optionsrecht auch für selbstständig erwerbstätige Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich. Sie können sich innerhalb von drei Monaten von der KVG-Pflicht befreien lassen, wenn Sie eine gleichwertige Deckung in Deutschland und der Schweiz nachweisen.

Welche Unterlagen brauchen selbstständige Grenzgänger?

Neben dem Meldeformular und dem Versicherungsnachweis einen Nachweis Ihrer Grenzgängertätigkeit. Für den KVG-Abschluss nennt Helsana bei Selbstständigkeit einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein und die AHV-Registrierung sowie die Grenzgängerbewilligung.

Zahlen selbstständige Grenzgänger in der KVG mehr?

Sie zahlen die Prämie mit Unfalldeckung, weil die Unfalldeckung der KVG nur ruhen kann, wenn Sie über die obligatorische Unfallversicherung versichert sind (Art. 8 KVG). 2027 sind das für Erwachsene mit Wohnsitz Deutschland 262,00 CHF bis 1.224,00 CHF im Monat statt 243,70 CHF bis 1.165,70 CHF ohne Unfall (BAG).

Wie hoch ist der GKV-Beitrag für selbstständige Grenzgänger?

Er richtet sich nach Ihrem Arbeitseinkommen laut Steuerbescheid (§ 240 SGB V), mindestens nach einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße und höchstens nach der Beitragsbemessungsgrenze. 2027 liegt der Beitrag ohne Krankengeld kinderlos zwischen rund 294,61 € und 1.364,25 € im Monat (eigene Berechnung, Entwurf, Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen).

Bekommen Selbstständige als Grenzgänger Krankengeld?

Nicht automatisch. In der freiwilligen GKV haben hauptberuflich Selbstständige nur Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine Wahlerklärung abgeben (§ 44 Abs. 2 SGB V). Die KVG zahlt kein Krankentaggeld. In der PKV können Sie ein Krankentagegeld vereinbaren.

Quellen

  1. Gemeinsame Einrichtung KVG: Optionsrecht im Allgemeinen
  2. SEM: Grenzgängerbewilligung G (EU/EFTA) – Stand 01.01.2022
  3. Helsana: Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz – abgerufen 10.10.2026
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8 – Stand 01.07.2026
  5. BAG: Prämienübersicht EU/EFTA/UK 2027 (Wohnsitz Deutschland) – Release 05.10.2026
  6. § 240 SGB V (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder)
  7. § 44 SGB V (Krankengeld)
  8. Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 1, 13
  9. GKV-Spitzenverband, DVKA: A1-Bescheinigung bei Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
  10. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
Redaktion Grenzgänger-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Angaben zum Optionsrecht und zum Befreiungsverfahren sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle des Arbeitskantons bzw. Ihre Krankenkasse. CHF-Beträge sind mit der genannten Wechselkurs-Annahme umgerechnet. Herausgeber: Grenzgänger-PKV.de. Grenzgänger-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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